Immobilienbewertung
Wir bewerten Ihre Immobilie nach allen gängigen Verfahren
Eine Wertermittlung kann aus vielerlei Gründen erforderlich sein. In Vorbereitung einer Transaktion, aus steuerlichen Gründen, im Rahmen eines Ankaufs oder aufgrund von gesetzlichen Erfordernissen. Wir bestimmen für Sie in all diesen Fällen das korrekte Verfahren für die Bewertung und sorgen dafür, dass Sie zügig wissen, was Ihre Immobilie wert ist.
Was wir konkret für Sie leisten können
- Bewertung nach ImmoWertV
- Internationale Bewertungsverfahren (z. B. DCF)
- Bewertung von Immobilien mit speziellen Nutzungen oder von unbebauten Grundstücken
- Individuelle Marktrecherche für qualitative Vergleiche
- Strukturierte Durchführung von Portfoliobewertungen
- Verhandlungsbegleitung im Rahmen von Transaktionen
Welchen Nutzen Sie davon haben
- Objektive und ergebnisorientierte kaufmännische Bewertung
- Belastbare Zahlen und Unterstützung bei deren Auswertung
- Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Kaufpreises
- Einsatz eines individuellen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Tools
FAQ Immobilienbewertung
Insbesondere im Rahmen von Verhandlungen sind belastbare Zahlen unabdingbar. Anhand einer Verkehrswertermittlung kann der Wert für jede Immobilie ermittelt werden. Der Wert wird hierbei aus dem Ertrags-, dem Sach- oder dem Vergleichswert abgeleitet und zeigt auf, welcher Wert am Markt erzielbar ist.
Im Rahmen einer Immobilienbewertung werden alle relevanten, wertbeeinflussenden Parameter identifiziert und entsprechend bewertet. Risiken können sich zum Beispiel aus einer Ist-Miete über oder unter Marktwert, dem Zustand der Gebäudesubstanz oder den technischen Anlagen ergeben. Neben Risiken können in einer Bewertung aber auch Wertsteigerungspotentiale aufgedeckt werden, die im Nachgang zur Optimierung des Verkehrswerts eingesetzt werden können.
Für die Auswahl des richtigen Verfahrens ist der sogenannte übliche Geschäftsverkehr ausschlaggebend. Bei Objekten, die üblicherweise unter Renditegesichtspunkten erworben werden, wird das Ertragswertverfahren angewandt. Immobilien, die zur eigenen Nutzung erworben werden, werden üblicherweise im Sachwertverfahren beurteilt. Im Rahmen einer Finanzierung muss das Kreditinstitut einen Beleihungswert ermitteln. Dieser stellt nicht den aktuellen Verkehrswert, sondern den langfristig erzielbaren Wert dar. Bei Bewertungen von Objekten im Ausland oder für ausländische Investoren kann darüber hinaus das Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) angewandt werden, bei welchem ein Barwert aus den zukünftigen Cashflows gebildet wird.
In beiden Fällen werden die Objekte individuell und einzeln bewertet, inhaltlich unterscheidet sich die Bewertung somit nicht. Durch eine gut organisierte Begehungstour sowie Synergien im Rahmen des Researchs, können im Rahmen einer Portfoliobewertung sehr effizient mehrere Objekte in einem Prozess bewertet werden. Die Ergebnisse der Portfoliobewertung werden sowohl in Einzelberichten dargelegt als auch übersichtlich in einem Mantelbericht zusammengefasst.
Anhand einer Beleihungswertermittlung kann ermittelt werden, wie hoch der Beleihungswert ist. Von diesem Beleihungswert zieht die Bank einen Risikoabschlag ab. Diesen Risikoabschlag kann jede Bank selber festlegen. Die Differenz aus dem Beleihungswert und dem Risikoabschlag gibt die maximale Summe an, für die die Bank ein Darlehen gewährt.